Allgemeine Hinweise

Unterrichtszeiten

Eine Übersicht über die Unterrichtszeiten an der Georg Schöner - Schule Steinach und der Außenstelle Welschensteinach finden Sie hier im Word-Format bzw. hier im PDF-Format.

Verhinderung durch Krankheit

Ist Ihr Kind wegen Krankheit verhindet, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen. Der Klassenlehrer hält entsprechende Vordrucke bereit oder Sie können Sich hier ein Entschuldigungsformular downloaden.

Präventionsmaßnahme (sexueller Missbrauch, Unfall, Schulschwänzen, ...)

Denken Sie bitte daran, dass Sie im Krankheitsfalle Ihr Kind telefonisch im Sekretariat krankmelden: (07832 - 91790) oder durch einen Mitschüler in der Schule Bescheid sagen lassen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bei unentschuldigtem Fehlen Ihres Kindes sofort bei Ihnen zurückrufen.

Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen Zweifel an der Erkrankung, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.

Ein ärztliches Zeugnis ist ebenfalls notwendig für ganze oder teilweise Befreiung vom Sportunterricht. Bei länger andauernder Krankheit (ca. 2 - 3 Wochen) muss der Arzt eine Sportbefreiung aussprechen.

Beurlaubung

Nur in dringenden Ausnahmefällen (Arzttermine, Vorstellungsgespräche, Hochzeiten, Beerdigungen, Wohnungswechsel) können Schüler beurlaubt werden. Es ist ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Antrag ist mindestens drei Tage vorher bei der Schulleitung einzureichen. Gesuche, die lediglich der Verlängerung des Wochenendes oder der Ferien dienen, können nicht genehmigt werden.  Reise- und Urlaubstermine können nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt werden.

Unfälle

Bei einem Unfall, der sich im Schulbereich ereignet, sind unsere Schüler versichert. Sollte aufgrund eines zunächst "harmlos" erscheinenden Schulunfalls für Sie mit Ihrem Kind der Gang zum Arzt notwendig sein, so soll sich Ihr Kind am Tag nach dem Arztbesuch im Sekretariat melden, damit die Unfallanzeige aufgenommen werden kann.

Helfen Sie mit, unsere Schule zu schonen

Die Gemeinde hat sich die Schule und deren Einrichtung viel Geld kosten lassen. Wir sind Ihnen, den Bürgern, verpflichtet, die Einrichtungen in sauberem, unbeschädigtem Zustand zu erhalten.
Bitte unterstützen Sie als Steuerzahler die Schule, dass Haus und Mobiliar pfleglich behandelt werden. Schüler, die mutwillig Mobiliar beschädigen oder verschmieren, werden angezeigt und regresspflichtig gemacht.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Schulbücher eingebunden und sorgfältig behandelt werden. Für über das Maß hinaus verschlissene Bücher muss am Schuljahresende Ersatz geleistet werden.
Die vollständige Schul- und Hausordnung können sie hier als Word-Datei oder im PDF-Format herunterladen.

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Kontakt:

Georg-Schöner-Schule Steinach
Schulstrasse 1
77790 Steinach
Tel.: (07832) - 91 79 - 0

Grundschule Welschensteinach
Tel.: (07832) - 21 97