Allgemeine Hinweise
Unterrichtszeiten
Eine Übersicht über die Unterrichtszeiten an der Georg Schöner - Schule Steinach und der Außenstelle Welschensteinach finden Sie hier im PDF-Format.
Verhinderung durch Krankheit
Ist Ihr Kind wegen Krankheit verhindet, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen. Der Klassenlehrer hält entsprechende Vordrucke bereit oder Sie können Sich hier ein Entschuldigungsformular downloaden.
Präventionsmaßnahme (sexueller Missbrauch, Unfall, Schulschwänzen, ...)
Denken Sie bitte daran, dass Sie im Krankheitsfalle Ihr
Kind telefonisch im Sekretariat krankmelden: (07832 - 91790) oder durch
einen Mitschüler in der Schule Bescheid sagen lassen. Bitte haben
Sie dafür Verständnis, dass wir bei unentschuldigtem Fehlen
Ihres Kindes sofort bei Ihnen zurückrufen.
Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder
bestehen Zweifel an der Erkrankung, so kann die Schule die Vorlage
eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
Ein ärztliches Zeugnis ist ebenfalls notwendig für ganze
oder teilweise Befreiung vom Sportunterricht. Bei länger
andauernder Krankheit (ca. 2 - 3 Wochen) muss der Arzt eine
Sportbefreiung aussprechen.
Beurlaubung
Nur in dringenden Ausnahmefällen (Arzttermine, Vorstellungsgespräche, Hochzeiten, Beerdigungen, Wohnungswechsel) können Schüler beurlaubt werden. Es ist ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Antrag ist mindestens drei Tage vorher bei der Schulleitung einzureichen. Gesuche, die lediglich der Verlängerung des Wochenendes oder der Ferien dienen, können nicht genehmigt werden. Reise- und Urlaubstermine können nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt werden.
Unfälle
Bei einem Unfall, der sich im Schulbereich ereignet, sind unsere Schüler versichert. Sollte aufgrund eines zunächst "harmlos" erscheinenden Schulunfalls für Sie mit Ihrem Kind der Gang zum Arzt notwendig sein, so soll sich Ihr Kind am Tag nach dem Arztbesuch im Sekretariat melden, damit die Unfallanzeige aufgenommen werden kann.
Helfen Sie mit, unsere Schule zu schonen
Die Gemeinde hat sich die Schule und deren Einrichtung
viel Geld kosten lassen. Wir sind Ihnen, den Bürgern,
verpflichtet, die Einrichtungen in sauberem, unbeschädigtem
Zustand zu erhalten.
Bitte unterstützen Sie als Steuerzahler die Schule, dass Haus und
Mobiliar pfleglich behandelt werden. Schüler, die mutwillig
Mobiliar beschädigen oder verschmieren, werden angezeigt und
regresspflichtig gemacht.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Schulbücher eingebunden und
sorgfältig behandelt werden. Für über das Maß
hinaus verschlissene Bücher muss am Schuljahresende Ersatz
geleistet werden.
Die vollständige Schul- und Hausordnung können sie hier als Word-Datei oder im PDF-Format herunterladen.